In der dunklen Jahreszeit steigen nicht nur die Erkältungszahlen an, auch Norovirus-Erkrankungen treten von Oktober bis März vermehrt auf. Noroviren sind neben Rotaviren für die meisten sogenannten Magen-Darm-Grippen – die übrigens nichts mit der echten Grippe (Influenza) zu tun haben – verantwortlich. Die unangenehme Erkrankung ist hochansteckend, doch mit den richtigen Verhaltensweisen kann die Ausbreitung eingedämmt werden.

Symptome

Noroviren verursachen eine akut beginnende Magen-Darm-Erkrankung. Die vordergründigen Symptome sind schwallartiges Erbrechen und heftiger Durchfall. In manchen Fällen kann auch nur eins der beiden Hauptsymptome vorliegen. Weitere typische Anzeichen sind Bauch- und Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelschmerzen und Mattigkeit. Bei einigen Betroffenen ist die Körpertemperatur leicht erhöht, zu Fieber kommt es aber normalerweise nicht.

Behandlung

Eine ursächliche Therapie, also gegen die Viren selbst, steht leider nicht zur Verfügung. Besserung tritt meist nach 12 bis 48 Stunden von alleine ein. Während dieser Zeit sollten die Betroffenen sich schonen und genügend trinken. Besonders gut eignen sich Wasser ohne Kohlensäure, Tees und Gemüsebrühe, am besten in kleinen Schlucken oder sogar teelöffelweise. Sollte einem Patienten der Sinn nach Cola oder einem isotonischen Getränk stehen, ist auch das in Ordnung.

Risikogruppen

Die größte Gefahr bei einer Norovirus-Erkrankung besteht in dem hohen Flüssigkeitsverlust. In schwereren Fällen, insbesondere bei kleinen Kindern sowie bei älteren, untergewichtigen oder immungeschwächten Menschen kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, bei dem eine Versorgung mit ausreichend Flüssigkeit und Elektrolyten sichergestellt wird. Erkrankte oder deren Angehörige sollten im Zweifelsfall immer einen Arzt zu Rate ziehen.

Ansteckungsgefahr und Vorbeugung

Menschen, die an einer akuten Norovirus-Infektion leiden, sind hoch ansteckungsfähig. Betroffene sollten den Kontakt zu anderen Menschen deshalb weitgehend meiden. Die Erreger können sich durch Tröpfcheninfektion beim Erbrechen oder auch durch indirekten Kontakt verbreiten, also beispielsweise über Türklinken oder Toiletten.

Auf die richtige Hygiene zu achten, ist deshalb für Norovirus-Erkrankte und ihr Umfeld besonders wichtig. Dazu gehören gründliches Händewaschen und das Reinigen von gemeinsam genutzten Flächen. Textilien, mit denen Betroffene in Kontakt gekommen sind, sollten bei mindestens 60°C gewaschen werden. Für Kleidung, die nicht so heiß gewaschen werden darf, kann man ein spezielles Wäsche-Desinfektionsmittel verwenden. Alternativ kann man solche Kleidung nach der Wäsche 14 Tage lang liegen lassen, bis die Erreger abgestorben sind.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Dass man nicht mit einer akuten Norovirus-Erkrankung zur Arbeit gehen sollte, versteht sich vermutlich von selbst. Die meisten Betroffenen fühlen sich ohnehin zu schlecht. Doch auch, wenn keine Symptome mehr vorliegen und der Erkrankte sich besser fühlt, ist die Ansteckungsgefahr noch nicht gebannt. Sie besteht bis mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome. Wer also noch mindestens zwei Tage zu Hause bleibt, nachdem Erbrechen und Durchfall verschwunden sind, macht alles richtig und braucht keinesfalls ein schlechtes Gewissen zu haben. Dies gilt für alle arbeitenden Menschen, ganz besonders aber für Bedienstete im Gesundheitswesen, in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich. Wie lange Betroffene der Arbeit fern bleiben sollten, kann der behandelnde Arzt beurteilen.

Die Erreger werden noch ein bis zwei Wochen (manchmal auch länger) nach Abklingen der Erkrankung mit dem Stuhl ausgeschieden, weshalb in diesem Zeitraum sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz auf besonders strikte Hygiene geachtet werden sollte.

Schutzmaßnahmen für Angestellte von Gemeinschaftseinrichtungen

Nicht immer ist es möglich, einem an Noroviren erkrankten Menschen aus dem Weg zu gehen, beispielsweise dann, wenn dieser in einer Gemeinschaftseinrichtung lebt. Das Pflegepersonal muss deshalb besonders streng auf die Hygienevorschriften achten:

  • bei Kontakt mit Erkrankten und der Reinigung kontaminierter Flächen Schutzkleidung und Handschuhe tragen, ggf. auch einen Mundschutz
  • die Hände mit einem virenwirksamen Mittel desinfizieren, wobei die Einwirkzeit auf zwei Minuten verlängert werden sollte
  • Desinfektion von Gegenständen und Flächen, die der Patient nutzt

Meldepflicht

Da Norovirus-Erkrankungen hochansteckend sind, besteht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes Meldepflicht. Das heißt, dass ein Labor das zuständige Gesundheitsamt informieren muss, wenn es die Erreger im Stuhl oder Erbrochenen eines Patienten nachgewiesen hat. Besteht lediglich der Verdacht auf eine Noroviren-Infektion, ist der Fall nur meldepflichtig, wenn der Patient in einer öffentlichen Einrichtung lebt oder im Gastronomie-Bereich arbeitet oder wenn der Arzt einen Zusammenhang zwischen mindestens zwei Fällen vermutet. Ist ein Kind unter 6 Jahren aus einer Gemeinschaftseinrichtung von einer Magen-Darm-Infektion jeglicher Art betroffen, muss die Leitung dies ebenfalls dem Gesundheitsamt melden.

Verantwortlich handeln

Nach überstandener Erkrankung ist man leider nicht immun gegen eine erneute Infektion mit Noroviren. Um einer (erneuten) Noroviren-Verbreitung vorzubeugen, sind Eigen- und Fremdverantwortung also das A und O: Betroffene sollten sich zu Hause auskurieren, um die Erreger möglichst wenig zu verteilen, während jeder Mensch zum Eigenschutz – gerade in den Herbst- und Wintermonaten – auf die richtige Händehygiene achten sollte.

Weitere Informationen

Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Noroviren

Erregersteckbrief Noroviren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

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Stand: Februar 2020