„Nur mit uns – Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung“ lautete das Motto am diesjährigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf Vorurteile und Barrieren aufmerksam, die es auch im 21. Jahrhundert noch zu überwinden gilt.
Über den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
1981 feierten die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Behinderten“ und riefen von 1983-1993 das „Jahrzehnt der behinderten Menschen“ aus. Seit 1993 wird jeweils am 3. Dezember der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“ veranstaltet. Im Rahmen zahlreicher Aktionen macht er auf die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie auf ihre Situation in der Gesellschaft aufmerksam. Jedes Jahr findet der Aktionstag unter einem anderen Motto statt.
Warum ist dieser Tag wichtig?
In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Allerdings schämen sich viele Menschen für ihre Behinderung und melden diese nicht, sodass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte. Ob in dem Bereich Bildung, Wohnen, Freizeit oder Arbeit – auch heute noch haben Menschen mit Behinderung alltäglich mit Vorurteilen und Barrieren zu kämpfen.
2006 wurde mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Meilenstein gelegt, da in dieser wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Menschen mit Behinderung verankert sind. Sie sieht eine progressive Realisierung dieser Konventionen vor, sodass nach und nach Barrieren abgebaut und ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung gefördert werden. Ziel dieses Übereinkommens ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“.
Doch das von der Aktion Mensch in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institut erstellte Inklusionsbarometer zeigt, dass insbesondere auf dem Arbeitsmarkt noch große Defizite bei Inklusion bestehen.
Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung in Deutschland
In Deutschland leben etwa 3,4 Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter. Sie sind sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt. Beim ersten Arbeitsmarkt handelt es sich um den „normalen Arbeitsmarkt“, auf dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse bestehen, die ohne Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zustande gekommen sind. Auf dem zweiten Arbeitsmarkt werden Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse nur mithilfe von öffentlichen Fördermitteln erhalten oder geschaffen.
Laut Sozialgesetzbuch müssen private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Der Arbeitgeber sollte zudem stets prüfen, ob über diese Pflichtquote hinaus auch andere freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Erfüllen Arbeitgeber diese Quote nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zwischen 115 und 290 Euro pro Monat liegt. Zudem sieht das Sozialgesetzbuch Geldleistungen an Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen vor, sowie die Kostenübernahme für technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenzen, Vorlesekräfte und Gebärdensprachdolmetscher.
2016 waren 1.042.889 Pflichtarbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt besetzt – mehr als je zuvor. Doch vor allem kleine und private Unternehmen erfüllen ihre Quote oft nicht. Ein Grund hierfür könnte sein, dass dem Großteil (62 Prozent) die Fördermöglichkeiten nicht bekannt sind. So liegt die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung bei insgesamt 13,4 Prozent und damit doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Einschränkungen.
Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeit erfüllt für Menschen mit Behinderung dieselben Funktionen wie für alle anderen Menschen: Arbeit zu haben bedeutet eine Aufgabe zu haben, seinen Platz in der Gesellschaft einzunehmen, sozial eingebunden und finanziell unabhängig zu sein. Arbeit fordert uns und spornt uns zu neuen Leistungen und Weiterentwicklung an. Viele Menschen mit Behinderung sind hoch qualifiziert und stellen eine Bereicherung für den Betrieb dar.
Unterstützung bei der Inklusion finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim LWL-Integrationsamt Westfalen. Es bietet vielfältige Hilfestellung an. Hierzu zählen zum Beispiel finanzielle Leistungen für die behindertengerechte Einrichtung der Arbeitsplätze und Fortbildungen sowie Beratung in allen Fragen bezüglich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Arbeitnehmer mit Behinderung können hier Zuschüsse u. a. für Transportkosten, Umgestaltung der Wohnung, eine Arbeitsassistenz oder technische Hilfsmittel beantragen. Zudem bedarf es bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Zustimmung des LWL-Integrationsamts Westfalen.
Hilfestellung bei der Inklusion leistet auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der „Leitfaden für Inklusion in Unternehmen und Institutionen“ enthält neben Hintergrundinformationen auch Anregungen und Beispiele aus der Praxis sowie Tipps von Experten. Zudem stellt er Informationen zu Gesetzen und Fördermöglichkeiten, Mustertexte und Vorlagen zur Verfügung.
Mehr Informationen unter…
www.behindertenrechtskonvention.info/
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