Erschienen in Sicherheitsbeauftragter 3/2020
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Hepatitis A, B oder C? Egal, welcher Buchstabe dahintersteht, eine Hepatitis bezeichnet immer eine Entzündung der Leber. Diese kann akut oder chronisch auftreten und im schlimmsten Falle sogar tödlich verlaufen. Erfahren Sie mehr zu möglichen Übertragungswegen und Schutzmaßnahmen für Hepatitis.

Laut Schätzungen der Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) leben 325 Millionen Menschen entweder mit chronischer Hepatitis B oder C. In Europa steigt die Zahl der chronisch Erkrankten an, die Zahl der akuten Infektionen nimmt hingegen ab. Dabei ist die chronische Hepatitis-B-Infektion bereits gut kontrollierbar; nur selten heilbar. Hepatitis C ist sogar nahezu immer heilbar. Das Problem: Weltweit wissen schätzungsweise 190 Millionen Menschen nicht, dass sie chronisch mit Hepatitis B und/oder C infiziert sind. So können sie unwissentlich andere Menschen anstecken und sind selbst durch die Spätfolgen der Krankheit gefährdet. Das Ziel der WHO lautet deshalb: Die Menschen finden, die nichtsahnend infiziert sind, um Hepatitis B und C bis 2030 weltweit einzudämmen.

Unterschieden wird zwischen einer akuten und einer chronischen Hepatitis. Eine chronische Hepatitis liegt vor, wenn die (akute) Entzündung nicht folgenlos ausheilt, sondern länger als sechs Monate anhält. Die chronische Hepatitis führt langfristig zu Veränderungen des Bindegewebes der Leber und beeinträchtigt die Funktionen des Organs erheblich. Ob sich eine chronische Hepatitis entwickeln kann, hängt vor allem von der Ursache der Entzündung ab. Leberentzündungen können viele Ursache haben. Von ihnen sind auch Symptome, Krankheitsverlauf und Behandlung abhängig.

Auf Hygiene achten

Um eine Übertragung der Hepatitis A-Viren und anderer Erreger von Durchfallerkrankungen zu vermeiden, gilt der Grundsatz: „Cook it, boil it, peel it, or forget it“ (Gare es, koche es, schäle es oder vergiss es). Achten Sie also auf Lebensmittel- und Händehygiene. Vor allem in tropischen Ländern und Regionen mit mangelhafter Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene sollten Sie alle Nahrungsmittel vor dem Verzehr kochen oder schälen und Trinkwasser in verschlossenen Flaschen kaufen. Waschen Sie sich nach jedem Toilettengang und vor dem Essen die Hände. Hepatitis B-Viren wie auch Hepatitis C-Viren werden vor allem durch Blut-zu- Blut- und Sexualkontakte übertragen. Teilen Sie sich daher keine Hygieneartikel wie Nagelschere oder Zahnbürste. Kondome schützen vor der sexuellen Übertragung der Hepatitisviren. Auch im Tattoo-Studio und beim Piercen besteht die Gefahr einer Infektion.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfung

Der wirksamste Schutz vor einer Hepatitis A oder B ist die Impfung. Der Impfstoff gegen Hepatitis B ist Bestandteil der sechsfachen Kombinations-Impfung für Kinder. Wird im Babyalter keine Impfung gegeben, sollte sie spätestens im Jugendalter erfolgen, da Sexualkontakt einer der häufigsten Übertragungswege von Hepatitis B ist. Auch im Erwachsenenalter kann die Impfung noch durchgeführt werden. Gegen Hepatitis A („Reisehepatitis“) kann man sich ebenfalls impfen lassen. Die Impfung wird insbesondere empfohlen für Reisende in die Türkei und Ägypten sowie Fernreisende, aber auch bestimmten Berufsgruppen wird die Impfung empfohlen.

Zu Arbeitsbereichen mit erhöhtem Hepatitisinfektionsrisiko zählen unter anderem:

  • Gesundheitswesen allgemein
  • Krankenpflege und Kinderkrankenpflege
  • Kindergarten
  • Abwasserbehandlung (Kanalisations- und Klärwerksarbeiter)
  • Reinigungsarbeiten im Gesundheitswesen
  • Entsorgungswirtschaft
  • psychiatrische Einrichtungen/Einrichtungen
  • für geistig Behinderte, Gefängnisse
  • Polizisten und Wachpersonal
  • Entwicklungshilfe

 

Wann der Arbeitgeber die Kosten übernimmt

Eine Impfpflicht gegen Hepatitis A oder B gibt es im Moment noch nicht. Dennoch sind diese Impfungen sehr zu empfehlen. Für eine auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung anzubietende Impfung übernimmt der Arbeitgeber die Kosten (§ 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz). Es gibt ein Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A/B. Gegen Hepatitis C steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung. Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist in der Regel eine Pflichtvorsorge zu veranlassen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur dann von seinen Mitarbeitern ausüben lassen darf, wenn diese zuvor an einer Pflichtvorsorge teilgenommen haben. Im Vordergrund einer solchen arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung des Mitarbeiters. Darüber hinaus gibt es die Anamnese, eine körperliche Untersuchung, die Kontrolle des Impfausweises sowie gegebenenfalls eine freiwillige Blutentnahme und gegebenenfalls die Hepatitis A- und/oder B-Impfung. Wichtig ist, dass Hepatitis ernst genommen wird und Mitarbeiter über die Erkrankung sowie Schutzmaßnahmen informiert werden.