Die Grippe- und Erkältungssaison erreicht in diesen Wochen ihren Höhepunkt. Arbeitgeber müssen sich nun auf hohe Fehlzeiten einstellen: Ansteckende Erkältungen, Grippe- und Magen-Darm-Infektionen sind der Grund für zwei Drittel aller Krankmeldungen. Bei mangelnder Hygiene breiten sich die Viren schnell auch am Arbeitsplatz aus.

Ausbreitung von Krankheitserregern am Arbeitsplatz

Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schleppen sich 50 Prozent der Deutschen trotz Krankheit zur Arbeit. Damit schaden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Kollegen. Abgesehen von störenden Husten- und Niesanfällen, verbreiten sich Viren und Bakterien schnell auf vielen unterschiedlichen Wegen:

  • Direkter Hautkontakt
  • Indirekter Kontakt
  • Übertragung durch Nahrungsmittel
  • Tröpfcheninfektion

Das bedeutet, dass ein Händeschütteln, das Öffnen einer Tür oder der Schluck aus dem falschen Glas ausreichen, um mit den Erregern in Kontakt zu kommen.

Typische Keimherde im Büro sind

  • die Computertastatur
  • die Maus
  • die Schreibtischoberfläche
  • Arbeitsmaterialien
  • Telefon
  • Türklinken
  • Büroküchen
  • Toiletten

Mit diesen Orten und Gegenständen kommen wir im Büroalltag nicht nur besonders häufig in Kontakt, sie werden auch von vielen verschiedenen Menschen berührt, sodass sich dort viele verschiedene Arten von Keimen ansammeln.

 

Ausbreitung von Krankheitserregern verhindern

Sowohl jeder Einzelne als auch die Geschäftsführung kann dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten. Dabei sollten die Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip in der folgenden Reihenfolge durchgeführt werden:

Technische Maßnahmen

  • Ausreichend Hygieneartikel bereitstellen
  • Belegschaft über Hygienemaßnahmen aufklären


O
rganisatorische Maßnahmen

  • Büroräume regelmäßig lüften, da trockene Heizungsluft die Schleimhäute reizt
  • Räumliche Trennung der Arbeitsplätze (falls möglich)
  • Arbeitsstätte regelmäßig reinigen
  • Homeoffice anbieten

 

Persönliche Maßnahmen

  • Regelmäßiges Waschen und gründliches Abtrocknen der Hände
  • Bei Besprechungen Abstand halten
  • Auf Händeschütteln verzichten
  • Vermeiden, sich an Mund oder Nase zu fassen
  • im Home Office arbeiten
  • bei Krankheit im Bett bleiben

 

AHA plus L schützt

Die im Zuge der Corona-Pandemie gelernten AHA+L-Regel schützt längst nicht nur vor einer Infektion mit SARS-CoV-2, sondern vor vielen Atemwegserkrankungen. Umso wichtiger, sie sich immer wieder bewusst zu machen. Mitarbeitende sollten regelmäßig sensibilisiert werden, um die AHA+L-Regel im Arbeitsalltag völlig selbstverständlich und korrekt umzusetzen.

A=Abstand halten
Ein ausreichender Abstand (Mindestabstand 1,50 m) zu anderen Menschen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen

H=Hygiene beachten
Wer die Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen

Checkliste: Richtiges Hände waschen

Waschen Sie sich die Hände VOR der Speisenzubereitung und VOR dem Essen sowie NACH dem Toilettengang. Halten Sie Ihre Hände beim Waschen unter fließendes Wasser. Verreiben Sie die Seife 20-30 Sekunden zwischen Ihren Händen. Säubern Sie auch Fingerzwischenräume und Fingernägel. Spülen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser ab. Trocknen Sie Ihre Hände sorgfältig mit einem sauberen Tuch.
und das Niesen und Husten in die Armbeuge befolgt, schützt sich und die Menschen im Umfeld. Dazu gehört auch: Nicht krank zur Arbeit gehen!

A=(Atemschutz-)Masken tragen
Wer typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen hat, sollte eine medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske tragen, um vor allem in Innenräumen und ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m, andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.

L= Lüften
Richtiges Lüften – regelmäßiges kurzes Stoßlüften – ist notwendig, um einen Luftaustausch in Innenräumen zu vollziehen. Denn so trägt das Lüften dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern.

 

Einhaltung von Hygienestandards ist Pflicht

In Büros herrschen zwar niedrigere Hygienevorschriften als in medizinischen oder gastronomischen Betrieben, aber auch diese sind gesetzlich festgeschrieben und in der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz aufzufinden. So muss der Arbeitgeber laut ArbStättV § 4 (2) dafür sorgen, „dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden“. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden die Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten konkretisiert. Laut dieser müssen Wasch- und Toilettenräume mindestens die folgende Ausstattung aufweisen:

  • Fließendes Wasser
  • Toilettenpapier
  • Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste
  • Hygienebehälter mit Deckel
  • Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern)
  • Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner

 

Mehr Informationen unter:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Stand: Oktober 2023