An Epilepsie erkrankte Arbeitnehmer gehen ihrer Arbeit bei Anfallsfreiheit häufig ohne Einschränkungen nach. Je nach Schwere und Häufigkeit können Anfälle die Arbeitsfähigkeit jedoch beeinträchtigen und neben Selbst- auch Fremdgefährdung bedeuten. Viele Arbeitgeber und Kollegen sind unsicher im Umgang mit Epilepsie am Arbeitsplatz – ein unverkrampfter Umgang hilft.
Das Krankheitsbild Epilepsie
Die Epilepsie (lat. epilepsia = Fall/Sturz, daher auch Fallsucht genannt) steht für anfallartige Funktionsstörungen von Nervenzellen im Gehirn. Diese entladen sich krampfhaft elektrisch und können nicht mehr richtig miteinander kommunizieren. Dabei stören sie die Körperfunktionen, für die sie zuständig sind, z. B. Sprache und Bewegung. Dies äußert sich in epileptischen Anfällen bei den Betroffenen. Ein solcher Anfall kann sich in einem fast unbemerkten Kribbeln der Hände äußern, wenige Sekunden dauern oder als heftiger Krampf auftreten, bei dem sich der gesamte Körper mehrere Minuten verkrampft. Nach einem epileptischen Anfall kehrt das Gehirn zu seiner normalen Funktionsweise zurück.
Die meisten Menschen haben bei einem epileptischen Anfall den sogenannten Grand mal als tonisch-klonischen Anfall vor Augen. Dabei fällt die betroffene Person aufgrund ihrer Verkrampfung des ganzen Körpers zu Boden (tonische Phase) und zuckt dort weiter am ganzen Körper (klonische Phase). Es gibt jedoch auch epileptische Anfälle wie die Absence, eine kurze Bewusstseinspause, in der die betroffene Person nicht ansprechbar ist, sich ansonsten ruhig verhält und den Anfall kaum auffallen lässt.
Wichtig: Ein einziger Krampfanfall bedeutet noch keine Epilepsie. Ein epileptischer Anfall kann z. B. durch hohes Fieber (Fieberkrampf) oder übermäßigen Alkoholkonsum ausgelöst werden. Solche Gelegenheitsanfälle haben ca. 5% der Bevölkerung in Deutschland. Eine Epilepsie kann in jedem Alter auftreten. Besonders häufig tritt sie in den ersten fünf Lebensjahren auf. Ab dem 20. Lebensjahr verringert sich das Risiko zu erkranken und steigt ab ca. 60 Jahren wieder an.
Tritt ein epileptischer Anfall zum ersten Mal auf, ist danach der Hausarzt und ggf. ein Neurologe aufzusuchen. Erst dann kann festgestellt werden, ob der Anfall auf eine Epilepsie hinweist oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Untersuchungen wie die Messung der Hirnströme mittels Elektroenzephalografie (EEG), die Magnetresonanztomografie (MRT) sowie ggf. ein Computertomogramm (CCT) helfen bei der Diagnose.
Behandlung von Epilepsie
Behandelt wird eine Epilepsie meist mit gezielt verschriebenen Medikamenten, die das Auftreten weiterer epileptischer Anfälle senken. Solche Medikamente sind als Antiepileptika bekannt. Der Fachbegriff lautet Antikonvulsiva. 70 bis 75 Prozent aller Epilepsie-Patienten sind dank gut eingestellter Medikamente dauerhaft anfallsfrei. Darüber hinaus gibt es je nach Ausprägung der Krankheit von Diäten bis zum chirurgischen Eingriff unterschiedliche Behandlungsmethoden für eine Epilepsie. Wenn eine Epilepsie gut behandelt wird, gilt: Je länger Betroffene anfallsfrei sind, desto stärker reduziert sich das Risiko eines erneuten epileptischen Anfalls.
Anfallsbedingte Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
Wer an Epilepsien leidet, hat seinem Arbeitgeber gegenüber eine Informationspflicht, wenn durch einen epileptischen Anfall Risiken für den erkrankten Mitarbeiter selbst oder Kollegen/Dritte entstehen könnten. Unterschieden wird dabei zwischen leichten, mittelschweren und schweren Verletzungsrisiken. Einige Berufe können mit einer Epilepsie keinesfalls ausgeübt werden, z. B. Feuerwehrmann oder Dachdecker (aufgrund der Sturzgefahr aus großer Höhe).
Das bundesweite Projekt TEA unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen und Problemen rund um die Themen Epilepsie und Arbeit – und zwar kostenfrei. Nach Erstellung einer inkludierten Gefährdungsbeurteilung, kann oft schon mit kleinen Veränderungen, z. B. zusätzlichen Schutzmaßnahmen, der Erhalt des Arbeitsplatzes für Erkrankte sichergestellt werden.
Sofortmaßnahmen bei einem epileptischen Anfall
- Bewahren Sie Ruhe – meist endet ein epileptischer Anfall innerhalb von ein bis zwei Minuten von alleine
- Halten Sie die betroffene Person nicht fest – die verkrampften Gliedmaßen könnten brechen
- Minimieren Sie das Verletzungsrisiko – gefährliche Gegenstände aus dem Umfeld räumen
- Lassen Sie Epileptiker bei einem Anfall nicht alleine – warten Sie, bis die Betreffenden die Orientierung wiedergefunden haben und ansprechbar sind
Den Rettungsdienst (112) sollten Sie rufen, wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert, sich der Anfall im Abstand von weniger als einer Stunde wiederholt oder das Bewusstsein nicht wieder erlangt wird. Auch wenn Unsicherheiten bestehen oder äußere und innere Verletzungen und Knochenbrüche nicht auszuschließen sind, sollte der Rettungsdienst gerufen werden.
Unverkrampfter Umgang
Besonders wichtig ist, am Arbeitsplatz offen mit dem Thema Epilepsie umzugehen. Nur wenn alle Mitarbeiter informiert sind, können sie Verständnis für besondere Einsatzplanungen oder Ausnahmeregelungen für anfallskranke Mitarbeiter aufbringen. Zudem können sensibilisierte Mitarbeiter bei einem Anfall schnell und bestmöglich reagieren. Nicht zuletzt dient die Information über epilepsiekranke Kollegen dem Schutz aller Mitarbeiter im Umfeld.
Weitere Informationen
- Deutsche Epilepsievereinigung
- TEA – Bundesprojekt Teilhabe Epilepsie Arbeit
- „Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall”
DGVU Informationsbroschüre – aktualisierte Fassung Dezember 2019
Foto: Adobe Stock_190562001_Kateryna_Kon
Stand: März 2020