Diabetes mellitus, auch als Zuckerkrankheit bekannt, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung. Die beiden bekanntesten Diabetes-Formen sind Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2. Derzeit leiden in Deutschland mehr als sechs Millionen Menschen an einer Diabetes-Erkrankung. Angesichts dieser hohen Zahl wird ersichtlich, dass Diabetes auch unter Berufstätigen keine Seltenheit ist. Viele Betroffene und Kollegen sind unsicher, was im Arbeitsalltag zu beachten ist. Hier einige Tipps …

Diabetes Typ 1 und Typ 2

Diabetes Typ 1 beginnt häufig schon im Kindes- oder Jugendalter. Bei dieser Form liegt ein Mangel des körpereigenen Hormons Insulin vor, das dazu da ist, den Blutzuckerspiegel zu regulieren. Da ihr Körper dies nicht selbstständig kann, müssen diese Patienten Insulin spritzen.

Von Typ-2-Diabetes sind weitaus mehr Menschen betroffen. Rund 90 Prozent der Diabetesfälle in Deutschland entfallen auf diese Form. Hier ist zwar genügend Insulin vorhanden, doch die Körperzellen sind unempfindlich – resistent – dagegen geworden. Während Typ-1-Diabetes eine Autoimmunerkrankung ist, bei der Antikörper die insulinproduzierenden Betazellen der Bauchspeicheldrüse zerstören, sind erbliche Faktoren, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Übergewicht die Hauptverursacher von Typ-2-Diabetes. Das Gute daran ist: Verändert der Typ-2-Diabetiker seine Lebensweise – hin zu gesünderer Ernährung, mehr Bewegung und ggf. Gewichtsreduktion – hat er gute Chancen, die Erkrankung ohne Medikamente in den Griff zu bekommen. Reicht dies nicht aus, kommen blutzuckersenkende Tabletten oder Insulin in Spritzenform zum Einsatz. Typ-1-Diabetes ist nicht ohne Insulin behandelbar und bislang nicht heilbar.

Umgang mit Diabetes am Arbeitsplatz

Wie man am Arbeitsplatz mit seiner Diabetes-Erkrankung umgehen sollte, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Beispielsweise müssen frisch diagnostizierte Diabetiker den (Arbeits-)Alltag mit ihrer Krankheit erst lernen, während von klein auf Betroffene meist souverän damit umgehen. Wer mehrmals täglich seinen Blutzuckerspiegel messen und Insulin spritzen muss, hat einen höheren Aufwand als Patienten, die Medikamente nehmen, die keinen Unterzucker auslösen können und somit keine täglichen Messungen erfordern. Dennoch gibt es ein paar Grundsätze, die alle Betroffenen beherzigen sollten.

Das engere Umfeld informieren

Die Erkrankung ganz zu verheimlichen, ist keine gute Idee. Zumindest der engste Kollegenkreis sollte eingeweiht werden, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Vor allem die Symptome einer beginnenden Unterzuckerung – Zittern, Blässe, Schwitzen, fahriges Auftreten bis hin zu stockendem Redefluss und verlangsamter Reaktionszeit – und was in einem solchen Fall zu tun ist, sollten Betroffene den Kollegen erläutern. Ein Hinweisblatt mit Erklärungen zu hinterlegen, kann beiden Seiten zusätzliche Sicherheit geben. Die Kollegen sollten den Ernst einer solchen Situation begreifen, aber nicht unnötig verunsichert werden. Wer während der Arbeitszeiten den Blutzucker messen oder Insulin spritzen muss, sollte die Kollegen ebenfalls darüber informieren. Zwar haben auch Diabetiker kein Anrecht auf zusätzliche Pausen, allerdings dürfen Arbeitgeber weder Messungen noch Insulininjektionen während der Arbeitszeit verbieten.

Die (eigene) Erkrankung kennen

Um die Kollegen über die Erkrankung aufklären zu können, müssen Betroffene natürlich zunächst einmal selbst gut informiert sein. Dies ist ohnehin erforderlich, um ihre Therapieanweisungen gut umsetzen und Warnsignale des Körpers – vor allem eine beginnende Unterzuckerung – richtig deuten zu können. Daher ist eine Diabetes-Schulung empfehlenswert – nicht nur für Betroffene, sondern auch für Betreuer von Diabetikern, z. B. Erzieher oder Lehrer.

Notfallset

Wie überall sollten Diabetiker auch am Arbeitsplatz immer ausreichend Traubenzucker und weitere Kohlenhydrate sowie ein Glukagon-Notfallset griffbereit haben. Wenn die Blutzuckerwerte so tief sinken, dass Betroffene das Bewusstsein verlieren, können Dritte mit dem Spritzenset helfen. Das Glukagon in der Spritze führt dazu, dass der Körper seine Zuckerreserven in der Leber frei setzt. Dadurch steigt der Blutzuckerspiegel wieder.

Umgang mit Folgeerkrankungen

Diabetiker, die bereits an Folgeerkrankungen leiden, haben häufig zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hat beispielsweise das Sehvermögen bereits so stark abgenommen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr durchführbar ist, sollte gemeinsam mit dem Betriebsarzt überlegt werden, ob eine Versetzung innerhalb des Betriebes in Frage kommt oder ob Hilfsmittel wie etwa eine Software für Menschen mit Sehbehinderung die bisherige Tätigkeit wieder ermöglichen können.

Krankheitsbedingte Kündigung?

Grundsätzlich ist eine Kündigung bei einer Diabetes-Erkrankung schon möglich, aber für den Arbeitgeber nicht so einfach durchzusetzen. Vor allem muss dazu eine negative Prognose vorliegen, also aus vergangenen Fehlzeiten abgeleitet werden, dass es auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Fehlzeiten kommen und dadurch der Betriebsablauf enorm gestört werden würde.

Diabetiker können durchaus in Betracht ziehen, einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt einzureichen. Nicht selten ist der Antrag erfolgreich – oder es kann zumindest eine Gleichstellung erreicht werden. Damit sind Betroffene besser vor einer Kündigung geschützt.

 

Weitere Informationen:

Deutsche Diabetes Gesellschaft

 

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Stand: August 2024